​Allgemeine Bedingungen

​Allgemeine Bedingungen

Fassung Mai 2023

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Offerten, Bestellungen, Rechnungen und Gutschriften, die

zwischen ALLIMEX GREEN POWER BV, eingetragen bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Unternehmensnummer

0535.679.035 und mit Sitz in 3980 Tessenderlo, Transportstraat 1B, Bus 3 (im Folgenden "AGP" genannt) und natürlichen oder juristischen Personen (öffentliche oder nicht)

juristische Person (im Folgenden "Kunde" genannt), es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen.

Sie sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien. Mit der Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrags

bei AGP bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und akzeptiert und auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet.

auf die Anwendbarkeit seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie auch immer sie genannt werden. AGP behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen

Bedingungen nach vorheriger Mitteilung an den Kunden zu ändern. 

2. Abschluss und Änderung des Vertrages

2.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von AGP, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist zur Annahme

enthalten ist. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche (Auftrags-)Bestätigung von AGP oder tatsächliche Erfüllung durch AGP zustande.

2.2. Handelt es sich bei der Bestellung des Kunden um eine Bestellung von Sonderanfertigungen, so hat der Kunde AGP alle notwendigen Informationen und Spezifikationen

des herzustellenden Produkts (wie z.B. Abmessungen, Materialwahl, Farben, mechanische Teile, Funktionalität etc,

functionality e.d.m) on the basis of whicFunktionalität usw.), auf deren Grundlage AGP eine Fertigungszeichnung des zu realisierenden kundenspezifischen Produkts erstellt, die dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt wird.
h AGP prepares a production drawing of the customised product to be realised, for approval

dem Kunden vorgelegt wird. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die von ihm gelieferten Spezifikationen, auf deren Grundlage AGP die

kundenspezifische Produkte für den Kunden herstellt. AGP liefert die kundenspezifischen Produkte gemäß den vom Kunden vorgegebenen

AGP liefert die kundenspezifischen Produkte gemäß den vom Kunden angegebenen Spezifikationen und auf der Grundlage der von AGP erstellten und vom Kunden akzeptierten Zeichnung.

2.3. AGP hat stets das Recht, die Herstellung von Sonderanfertigungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4.Offensichtliche Schreibfehler oder Irrtümer in den Angeboten und Kostenvoranschlägen von AGP entbinden AGP von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung und/oder

Schadensersatzverpflichtungen, die sich daraus ergeben, auch nach Abschluss des Vertrages.

2.5. AGP behält sich das Recht vor, die Ausführung eines Auftrags auszusetzen, wenn das Konto des Kunden bei AGP einen negativen Saldo aufweist

fälligen Saldo aufweist oder wenn der Kunde Zahlungsunfähigkeit oder negative Solvenz aufweist.

2.6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, trägt AGP die Kosten für die von ihr angefertigten Zeichnungen im Sinne von Artikel

2.2. angefertigten Fertigungszeichnungen dem Kunden zum jeweils gültigen Leitungsmietpreis von EUR 75,00 in Rechnung, der von AGP von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.

2.7. AGP behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die Zusammensetzung der von ihr verwendeten Materialien oder die Art und Weise der

AGP behält sich das Recht vor, die Zusammensetzung der verwendeten Materialien oder die Art und Weise der Herstellung und Bearbeitung der bestellten Sonderanfertigungen zu ändern, wenn und soweit dadurch die Qualität und die technischen Möglichkeiten der bestellten Produkte nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

die Qualität und die technischen Möglichkeiten der bestellten Sonderanfertigungen nicht wesentlich beeinträchtigt. 

3. Geistige Eigentumsrechte

3.1. Alle Ausführungs- und/oder Fertigungszeichnungen, die von AGP zur Erfüllung des Auftrags des Kunden angefertigt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von AGP.

of AGP. The Customer is prohibited from copying such Eigentum von AGP. Dem Kunden ist es untersagt, diese Zeichnungen zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu nutzen. Für
, sharing it with third parties or using it in any other way. For

Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an den von AGP angefertigten Zeichnungen hat AGP von Rechts wegen Anspruch auf eine

pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der Auftragssumme sowie die volle Vergütung der Zeichenleistungen, unbeschadet des Rechts der AGP

einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

3.2. Der Kunde stellt AGP von jeglicher Verletzung des geistigen Eigentums von AGP durch Dritte aufgrund seiner Handlungen frei. Der Kunde hält AGP schadlos

auch für jede Verletzung des geistigen Eigentums Dritter, die sich aus der Herstellung von Sonderanfertigungen beim Kunden ergibt, vollumfänglich schadlos zu halten.

kundenspezifischer Produkte auf Wunsch des Kunden. 

4. 4. Preise

4.1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Außer im Falle einer ausdrücklichen gegenteiligen schriftlichen

gegenteiliger

Transportkosten (soweit zutreffend), Versicherungskosten, Verpackungskosten, Kosten für Aufstellung und Montage, technische Unterstützung

und/oder Kundendienst.

4.2. AGP behält sich stets das Recht vor, nach dem Verkauf technische Unterstützung zu leisten (wie z.B., aber nicht ausschließlich, Beratung in Bezug auf die

Produkte, deren Konfiguration, Installation, Software-Fehlerbehebung usw.) (einschließlich technischer Unterstützung und/oder Service) zu leisten.

Kundendienst) zu leisten, die dem Kunden zum geltenden Leitungsmietpreis von 75,00 EUR in Rechnung gestellt werden, der von AGP von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.

4.3. 4.3. Besondere zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Einfuhr und/oder Zollabfertigung der von AGP an den Kunden zu liefernden Waren oder andere

Abgaben sind nicht im Preis enthalten und gehen daher ausschließlich zu Lasten des Kunden.

4.4. Die in der (Auftrags-)Bestätigung von AGP ausgewiesenen Beträge beruhen auf den zum Zeitpunkt der (Auftrags-)Bestätigung geltenden Preisen, Tarifen,

Löhne, Steuern und andere für das Preisniveau relevante Faktoren. Wenn nach der (Auftrags-)Bestätigung in einem oder mehreren der genannten

​objektiven Faktoren ändern, ist AGP berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Sie wird

wird sie den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Wenn eine Preiserhöhung gemäß dieser Bestimmung erfolgt und die Erhöhung

mehr als 10 % des vereinbarten Gesamtbetrages beträgt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 48 Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, den Vertrag zu kündigen

nachdem er von dieser Preiserhöhung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, schriftlich und kostenlos zu kündigen.

4.5. Die Preise unterliegen dem Dollarkurs. AGP behält sich das Recht vor, im Falle eines Anstiegs des Dollarkurses diesen an den Kunden weiterzugeben.

an den Kunden weiterzugeben. 

5. Zahlungen

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle von AGP ausgestellten Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum am Sitz von AGP zu zahlen.

Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, eine Forderung gegenüber AGP mit dem von AGP in Rechnung gestellten Betrag zu verrechnen.

Eine vorzeitige Zahlung führt auch nicht zu einem Skontoabzug.

​5.2. AGP ist jederzeit berechtigt, die gelieferte Ware als Ganzes zu liefern und zu fakturieren oder per Teillieferung zu fakturieren.

5.3. Rechnungen, die nicht innerhalb von acht Kalendertagen nach ihrem Versand per Einschreiben beanstandet werden, gelten als endgültig akzeptiert.

5.4. Die Zahlung erfolgt durch Einzahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto und unter der dort angegebenen Referenz.

5.5. AGP ist jederzeit berechtigt, sowohl vor als auch nach dem Abschluss des Vertrags eine Sicherheit für die Zahlung oder eine Vorauszahlung zu verlangen,

AGP ist jederzeit berechtigt, sowohl vor als auch nach dem Abschluss des Vertrags eine Sicherheit für die Zahlung oder eine Vorauszahlung zu verlangen.

Vorauszahlung bei AGP eingegangen ist. Wird die Vorauszahlung verweigert, ist AGP berechtigt, den Vertrag aufzulösen

und der Kunde haftet für alle Schäden, die AGP daraus entstehen.

5.6. AGP ist berechtigt, die Herausgabe von Sachen, die sie für den Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten

AGP ist berechtigt, die Herausgabe von Gütern, die sie für den Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung der vereinbarten Arbeiten in ihrem Besitz hat, zu verhindern, bis alle vom Kunden an AGP geschuldeten Zahlungen vollständig beglichen sind.

5.7. Bei Zahlungsverzug am Fälligkeitstag (vgl. Art. 5.1) werden alle dem Kunden geschuldeten Beträge fällig, unabhängig von den

unabhängig von den vereinbarten Zahlungsfristen. Jede ab diesem Datum unbezahlte Rechnung wird von Rechts wegen und ohne vorherige

ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr. Eventuell gewährte Rabatte werden in diesem Fall ebenfalls hinfällig.

5.8. Bei Zahlungsverzug am Fälligkeitstag (vgl. Art. 5.1) schuldet der Kunde ebenfalls von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine

pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 125,00 und vorbehaltlich des Rechts von

AGP den Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens zu führen. Zusätzliche Kosten wie z.B. Gerichtskosten sind in dieser Pauschale nicht

sind in diesem pauschalen Schadensersatz nicht enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5.9. Die verspätete, unvollständige oder Nichtbezahlung einer fälligen Rechnung macht alle nicht fälligen Rechnungen fällig. 

6. Auflösung und Beendigung

6.1. Wenn der Kunde eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist AGP berechtigt, ohne jegliche Verpflichtung zu

Schadensersatz und unbeschadet seiner Rechte berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich aufzulösen

durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und/oder die sofortige und vollständige Zahlung aller Beträge, die der Kunde AGP schuldet, zu verlangen

claim and/or invoke zu fordern u of title.

6.2. AGP ist berechtigt, den Vertrag außergerichtlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zu

Schadensersatzpflicht und unbeschadet ihrer Rechte den Vertrag außergerichtlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde einen Antrag auf Zahlungsaufschub oder Konkurs stellt

oder wenn gegen ihn ein Konkursverfahren eingeleitet wird, sowie in allen Fällen, in denen sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird.

Alle in Rechnung gestellten Beträge werden in diesem Fall sofort fällig und zahlbar.

6.3. Im Falle der Auflösung haftet der Kunde außerdem von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung für einen pauschalen Schadensersatz

in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch EUR 125,00, vorbehaltlich des Rechts von AGP, den tatsächlich entstandenen höheren Schaden in Rechnung zu stellen.

tatsächlich erlittenen höheren Schaden in Rechnung zu stellen. 

7. Höhere Gewalt und Härtefälle

7.1. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder der guten Sitten haftet AGP nicht, wenn ein Ausfall auf höhere Gewalt

oder Härtefälle. Während des Zeitraums, in dem höhere Gewalt oder ein Härtefall vorliegt, kann AGP nach eigenem Ermessen und

nach eigenem Ermessen und ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, und ohne Anspruch auf

(1) dem Käufer vorschlagen, die fehlenden Produkte und/oder Komponenten durch ein funktionales Äquivalent zu ersetzen

(2) die Erfüllung seiner Verpflichtungen (zumindest vorübergehend) auszusetzen und/oder (3) den Käufer aufzufordern, die

renegotiate the terms of perfordie Bedingungen für die Erfüllung des Vertrags in gutem Glauben neu auszuhandeln. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der
mance of the agreement in good faith. If the period during which the performance of the

AGP die Erfüllung der Verpflichtungen unmöglich ist oder durch höhere Gewalt oder Härtefälle ernsthaft behindert wird, länger als drei Monate dauert, oder wenn

​eine Neuverhandlung des Vertrages vom Käufer verweigert wird oder nicht zu einem neuen Vertrag führt, so sind beide

Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht.

Schadenersatz zu leisten.

7.2. Unter "höherer Gewalt" oder "Härte" im Sinne dieses Artikels sind auf jeden Fall unvorhergesehene Umstände, auch wirtschaftlicher Art, zu verstehen, die

wirtschaftlicher Natur, die sich dem Verschulden oder der Kontrolle von AGP entziehen, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

Naturkatastrophen, Kriege, Feindseligkeiten, Angriffe, sei es in Belgien oder in einem anderen Land, in dem sich Niederlassungen von AGP oder ihrer

und Schwestergesellschaften befinden, Krankheiten, Maschinendefekte, technische Unfälle, Feuer oder Überschwemmungen, schwere Betriebsstörungen

im Unternehmen, Cyber-Angriffe, erzwungene Verkleinerung der Produktion, extreme Preissteigerungen bei Materialien und/oder Rohstoffen,

Knappheit von Materialien und/oder Rohstoffen, Nichtverfügbarkeit von Materialien und/oder Rohstoffen, Wirtschaftssanktionen gegen

Wirtschaftssanktionen gegen ein Land, in dem sich Niederlassungen von AGP oder ihrer Zuliefer- und Schwestergesellschaften befinden, Streiks und Aussperrungen, sowohl bei

Streiks und Aussperrungen, sowohl bei AGP als auch bei ihren Zulieferbetrieben, Transportverzögerungen oder verspätete oder fehlerhafte Lieferung von Gegenständen oder Materialien, wie Energie,

Rohstoffen oder Teilen durch Dritte, einschließlich der Unterlieferanten von AGP. Die Unfähigkeit des Kunden, seine

payment obligations due to insolvency or Unfähigkeit des Kunden, seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Insolvenz oder mangelnden finanziellen Mitteln nachzukommen, gilt weder als höhere Gewalt noch als Härtefall.
 of financial resources is neither considered force majeure nor hardship

betrachtet.

7.3. Hat AGP zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt oder des Härtefalls ihre Verpflichtungen bereits teilweise oder nur teilweise erfüllt, ist sie berechtigt, die

Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder nur teilweise erfüllt hat, ist AGP berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese

verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag. 

8. Stornierung der Bestellung

8.1. Der Kunde kann einen von AGP angenommenen Auftrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AGP stornieren. Ungeachtet

Unbeschadet des Rechts von AGP, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen, vereinbaren AGP und der Kunde, dass im Falle einer Stornierung durch den Kunden ein

Schadensersatz in Höhe von mindestens 30% des Preises des stornierten Auftrags als Entschädigung für die entstandenen

AGP das Bestehen oder den Umfang des Schadens nachweisen muss und unbeschadet des Rechts von AGP, bei Nachweis eines höheren Schadens

AGP, bei Nachweis eines höheren Schadens einen höheren Schaden geltend zu machen.

8.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass eine Bestellung für maßgeschneiderte Produkte unter keinen Umständen vom Kunden storniert werden kann. Ab dem

Ab dem Zeitpunkt, an dem AGP dem Kunden die Bestellung bestätigt hat (vgl. Klausel 2.1), ist der Kunde stets verpflichtet, die Bestellung abzunehmen und den vollen Preis zu zahlen, es sei denn

Preis zu zahlen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes mit AGP vereinbart. 

9. Lieferung

9.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (z.B. auf der Auftragsbestätigung), erfolgt die Lieferung gemäß der geltenden ICC

INCOTERM (2020) "Ab Werk". Verweigert der Kunde die Abnahme zum vereinbarten Zeitpunkt, ist sie unmöglich oder wird sie unzumutbar erschwert

oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so ist AGP berechtigt, die Ware

auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern, unbeschadet des Rechts von AGP, den Vertrag aufzulösen.

9.2 Die Waren gelten als geliefert, sobald AGP dem Kunden mitgeteilt hat, dass die ganz oder teilweise montierten Waren zur Abholung durch den Kunden oder zum Versand im Auftrag des Kunden bei AGP oder einem Dritten bereitstehen.

Ab dem Zeitpunkt der Lieferung trägt der Kunde alle mit den gelieferten Waren verbundenen Risiken.

9.3. Bei der Herstellung von Sonderanfertigungen können aufgrund der Beschaffenheit des Produktionsprozesses und des verwendeten Materials Abweichungen

Abweichungen von bis zu +/-10% von der in der Auftragsbestätigung angegebenen Menge auftreten. Sofern die Mengenabweichung nicht mehr als 10% beträgt,

ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware vorbehaltlos anzunehmen und ihren Preis zu zahlen.

9.4. Wenn abweichend von Ziffer 9.1 ausdrücklich vereinbart wird, dass AGP den Transport der Ware übernimmt, handelt AGP

AGP nur als Vermittler auf, und sowohl die Kosten als auch das Risiko von Verlust, Beschädigung und Diebstahl vor, während und nach dem Transport gehen zu Lasten des

Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Verlusts, der Beschädigung und des Diebstahls vor, während und nach dem Transport, außer im Falle von Vorsatz oder Betrug seitens AGP. Der Kunde ist auch für die Entladung des Containers selbst verantwortlich,

es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Sollte AGP dennoch entladen müssen, so stellt AGP die Kosten dafür dem Kunden in Rechnung. Diese

Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob der Kunde oder einer seiner Beauftragten bei der Anlieferung anwesend war und unabhängig davon, ob der Kunde oder einer seiner Beauftragten einen Lieferschein ausgestellt hat.

Beauftragten ein Lieferschein unterzeichnet wurde. Die Erwähnung eines anderen ICC INCOTERM (2020) in der Auftragsbestätigung von AGP

berührt diese Bestimmung nicht.

​9.5. Vereinbaren die Parteien, dass die Entladung des Containers oder der Ladung durch AGP erfolgen soll, so hat der Kunde dafür zu sorgen

dass der Ablieferungsort leicht zugänglich ist und dass bei der Ablieferung Personen anwesend sind, die notwendige oder nützliche Auskünfte erteilen können

zur Verfügung stellen können, um AGP das Entladen der Waren zu ermöglichen. In jedem Fall kann AGP nur verpflichtet werden, zu liefern

im Erdgeschoss. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung berechtigt AGP stets dazu, die Lieferung zu verweigern.

In einem solchen Fall hat AGP Anspruch auf Erstattung aller ihr entstandenen Kosten, einschließlich der Reisekosten und der

Arbeitsstunden

9.6. Die Angabe von Lieferterminen in Angeboten, Offerten, Verträgen oder anderweitig wird von AGP stets nach bestem Wissen und Gewissen gemacht

und diese Termine werden so weit wie möglich eingehalten, wobei die Verfügbarkeit dieser

Waren und/oder Dienstleistungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dieser Liefertermin für Waren und/oder

Dienstleistungen rein indikativ ist. Die Nichteinhaltung dieser unverbindlichen Frist durch AGP führt in keinem Fall zur

Aufhebung des Vertrags oder das Recht auf Schadenersatz. Teillieferungen sind stets zulässig. Verzug bei der Zahlung

Die verspätete Zahlung bestimmter Vorauszahlungen auf den Verkaufspreis durch den Kunden kann zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen.

9.7. Wenn sich die Lieferfrist oder der Lieferort oder die Lieferumstände auf Wunsch des Kunden ändern oder wenn der Kunde

Kunden diesbezüglich falsche Angaben gemacht hat, hat AGP Anspruch auf Zahlung der entsprechenden

Kosten.

9.8. Verlangt der Kunde, dass AGP/der Spediteur seine Waren in Abwesenheit des Kunden an einem bestimmten Ort abliefert/abstellt, so erkennt der Kunde an und akzeptiert

Abwesenheit des Kunden an einem bestimmten Ort abzuliefern/zu hinterlegen, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass das Risiko des Verlusts/der Beschädigung/des Diebstahls der Waren unwiderruflich ab dem Zeitpunkt seiner Anfrage auf den Kunden übergeht.

auf den Kunden übergeht. AGP/der eventuelle Spediteur haftet in keiner Weise für Verlust/Beschädigung/Diebstahl

der gelieferten Waren. 

10. Gewährleistung

10.1. Übernimmt AGP gegenüber dem Kunden eine Garantie für die von ihr gelieferten oder zu liefernden Arbeiten oder Waren,

hat sie den Kunden hiervon ausdrücklich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In Ermangelung eines solchen ausdrücklichen schriftlichen Hinweises,

kann sich der Kunde unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte aus zwingenden Vorschriften nicht auf eine Garantie berufen.

10.2. Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs des Kunden wird AGP nach ihrer Wahl die gelieferte Ware nachbessern oder ersetzen,

es sei denn, dies ist für den Kunden inzwischen nachweislich sinnlos geworden. Teilt AGP dem Kunden mit, dass sie die Nachbesserung vornimmt,

hat der Kunde den Liefergegenstand auf seine Kosten und Gefahr AGP wieder zur Verfügung zu stellen.

10.3. Alle Gewährleistungspflichten von AGP erlöschen, wenn die vom Kunden behaupteten Mängel oder Unvollkommenheiten der gelieferten Waren

auf (i) eine unsachgemäße, nachlässige oder inkompetente Verwendung oder Verwaltung der Gegenstände durch den Kunden, seine Beauftragten oder Dritte zurückzuführen sind

oder (ii) einer Veränderung der gelieferten Gegenstände durch den Kunden, seine Beauftragten oder Dritte, der AGP nicht zugestimmt hat, oder (iii) von

äußere Ursachen wie z.B. Feuer- oder Wasserschäden. 

 11. Haftung

11.1. Die maximale Haftung von AGP beläuft sich auf den vereinbarten Preis des Produkts, das den Schaden verursacht hat oder

​nicht überschritten.

11.2. AGP kann nicht haftbar gemacht werden für die Folgen des Gebrauchs und die Folgen, die dem Benutzer, einem Dritten oder dessen

Waren durch die gelieferten, platzierten und/oder transportierten Produkte entstanden sind. Verkäufe werden auf Bestellung und auf Risiko des Kunden getätigt.

des Kunden, der für auftretende Unfälle und Verstöße haftet. Der Kunde ist auch haftbar für und muss, in

gegebenenfalls AGP für alle durch die Produkte verursachten Schäden (einschließlich Brand) zu entschädigen.

11.3. AGP übernimmt keine Garantie für die Qualität ihrer Produkte im Falle einer anormalen Nutzung, einer schlechten Wartung, einer Veränderung der Waren, einer (De-)Montage oder

Reparatur durch den Kunden.

11.4. Außer bei eigenem Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten haftet AGP nicht für beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden (einschließlich aber nicht beschränkt auf:

Verletzungen, Sachschäden, finanzielle Verluste, entgangene Gewinne, Personalkosten, Schäden an Dritten, Einkommensverluste

Einkommensverluste, Imageschäden, Datenverluste). Der Kunde verzichtet diesbezüglich auf jegliche Regressansprüche gegenüber AGP und/oder deren Beauftragten. 

12. Reklamationen

12.1. Unmittelbar nach Erhalt der Produkte muss der Kunde sorgfältig prüfen, ob die erhaltene Menge mit der bestellten Menge übereinstimmt.

bestellten Menge entspricht. Beanstandungen bezüglich der Menge, der (Nicht-)Konformität oder des Zustands der gelieferten Waren müssen AGP

per Einschreiben innerhalb von zwei Kalendertagen nach Erhalt der Sendung zu übermitteln, andernfalls verfallen sie.

12.2. Beanstandungen von Mängeln (einschließlich derjenigen, die unter die Garantie des Herstellers oder des Lieferanten fallen, die direkt gegenüber dem

Kunden vereinbart wurde) müssen bei Strafe des Verfalls spätestens acht Kalendertage nach Erhalt der Ware (bei sichtbaren

(bei sichtbaren Mängeln) und spätestens acht Kalendertage nach Entdeckung (bei versteckten Mängeln) mittels eines begründeten Einschreibens

Einschreiben an AGP. Die Nutzung oder ein eventueller Vorverkauf der Ware schließt jede Haftung von AGP aus.

Die Reklamation verborgener Mängel muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Entdeckung des Mangels

​der Entdeckung des Mangels oder nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen. Beanstandungen und/oder Streitigkeiten jeglicher Art berechtigen den Kunden

weder das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber AGP auszusetzen, noch das Recht, die gesamte Bestellung oder Lieferung zu stornieren.

Wenn die Reklamation begründet ist, ist die maximale Haftung von AGP in jedem Fall auf den vereinbarten Preis der

der jeweiligen Lieferung des Produkts nicht überschreiten. 

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Alle von AGP zu liefernden und gelieferten Waren bleiben unter allen Umständen das Eigentum von AGP, solange der Kunde eine Forderung an

AGP, einschließlich der Ansprüche auf Zahlung des Preises, noch nicht beglichen hat.

13.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und als erkennbares Eigentum

von AGP zu verwahren.

13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ganz oder teilweise zu verpfänden, anderweitig zu belasten oder an Dritte zu übertragen, bevor das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen ist, es sei denn, die Übertragung erfolgt im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Kunden.

13.4. Wenn die Umstände es erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Fall, dass der Kunde für insolvent erklärt wird oder

oder ein Dritter die Ware zu pfänden droht oder gepfändet hat, hat der Kunde per Einschreiben

Einschreiben auf das Eigentum von AGP hinweisen. Der Kunde hat AGP unverzüglich per Einschreiben zu benachrichtigen.

13.5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber AGP nicht nachkommt oder AGP begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist AGP berechtigt, den Kunden zu verklagen.

AGP ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen.

Der Kunde gewährleistet - gegebenenfalls im Namen eines Dritten (Käufers) oder Besitzers -, dass auf erstes Anfordern von AGP mitgeteilt wird, wo

auf erstes Anfordern mitgeteilt wird, wo sich die Ware befindet, und dass sie auf Kosten und Gefahr des Kunden an AGP zurückgesandt wird, wenn AGP dies verlangt.

Soweit erforderlich, wird AGP hiermit ein unwiderruflicher Auftrag zur Rücknahme sowie ein Auftrag erteilt

zu diesem Zweck die erforderlichen Räumlichkeiten zu betreten. Nach Rücknahme ist dem Kunden der Marktwert zu vergüten, der in keinem Fall höher sein darf als der ursprüngliche Preis, den der Kunde für die Ware bezahlt hat.

als der ursprüngliche Preis, den der Kunde mit AGP vereinbart hatte, abzüglich der AGP durch die Rücknahme entstandenen Kosten

entstanden sind. 

14. Salvatorische Klausel

14.1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages sind so weit wie möglich so auszulegen, dass sie

die nach geltendem Recht gültig und durchsetzbar ist.

14.2. Die (teilweise) Nichtigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden

Allgemeinen Bedingungen oder des Vertrages berührt nicht die Anwendung der übrigen Bestimmungen und berührt nicht die

Gültigkeit des Vertrags.

14.3. Die Parteien bemühen sich, jede Bestimmung, die als nichtig, nicht durchsetzbar, nicht durchsetzbar oder nicht durchsetzbar gilt, zu ersetzen

durch eine Klausel zu ersetzen, die den Absichten der Parteien entspricht. 

​15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

15.1. Auf alle mit AGP geschlossenen Verträge sowie auf alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten findet ausschließlich belgisches

Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens.

15.2. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil desselben bilden, ergeben, sind

sind ausschließlich die zuständigen Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Hasselt, zuständig.